frischeRENTE

Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen,
die dem Leben seinen Wert geben. Vielen Dank!

Entgeltumwandlung

Geld vom Staat für Ihre Rente

Sie haben als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Diese wird vom Staat zusätzlich gefördert, es steht Ihnen die Möglichkeiten der Brutto-Entgeltumwandlung zur Verfügung, abhängig davon, wird Entgelt aus Ihrem Bruttoeinkommen umgewandelt, fließt dieser Teil – z. B. die AVWL – direkt als Beitrag in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung. Für diesen Betrag zahlen Sie weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge. Ihr Geld fließt also zu 100 % in Ihre Vorsorge fürs Alter. Die Abwicklung ist dabei völlig unkompliziert. Erst wenn Sie die Betriebsrente bekommen, werden Abgaben fällig. Als Rentner müssen Sie in der Regel nur einen sehr viel niedrigeren Steuersatz und weniger Sozialbeiträge zahlen als im aktiven Berufsleben. Durch die Nutzung der AVWL, der Beteiligung des Arbeitgeber und die staatliche Förderung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Sie sehr günstig.

  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge profitieren Sie von „kostengünstig, rabattierten Gruppenverträgen“, die Ihr Arbeitgeber an Sie weitergibt. Daraus ergibt sich für Sie ein sehr günstiges Preis-Leistungs- Verhältnis.
  • Nur die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht durch die „Bruttoentgeltumwandlung“ die sofortige Steuer und Sozialversicherungsfreiheit auf den Anlagebetrag.
  • Die betriebliche Altersversorgung bietet Ihnen die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen und der Berufsunfähigkeit.

Kein Geld verschenken – Vorteile nutzen!

Für Sie gilt tarifvertraglich die monatliche Beteiligung des Arbeitgebers in Höhe von 13,30 Euro bis zu 26,59 Euro über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL). Dann erhalten Sie jährlich von Ihrem Arbeitgeber 159,60 Euro bzw. 319,08 Euro im Jahr für Ihre zusätzliche Altersvorsorge.

Zusätzlich erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine freiwillige zusätzliche Sozialleistung in Höhe von 20 % des Anlagebetrages, maximiert auf monatlich 47,60 Euro, jährlich 571,20 Euro.

Wenn Sie bisher AVWL noch nicht genutzt haben, sollten Sie keine weitere Zeit verschwenden, denn diese Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt.